Die dritte große Bankenaufsichtsreform verspricht eine effektivere Bakenaufsicht, da Aufgabenüberschneidungen zwischen FMA und OeNB im Bereich der präventiven Aufsicht durch eine stringentere Aufgabenverteilung bereinigt wurden. Aufgaben der ökonomischen Analyse und Prüfung sind nunmehr Kernkompetenz der OeNB, das behördliche Aufsichts-(Sanktions-)Verfahren Kernkompetenz der FMA. Das System der Aufsichtsbefugnisse der neuen Bankenaufsichtsordnung soll im Folgenden dogmatisch beleuchtet werden.
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Dr.Alfred Schramm ist Universitätsassistent am IOER, WU Wien und Mitglied der Redaktion der ZFR. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Finanzmarktaufsichtsrecht und der Rechtsvergleichung.
Publikationen:
Kammel/Schramm, Grundriss des Devisenrechts (2006) (Walther Kastner-Preis 2007);
N. Raschauer/Schramm, Neue Enforcementregelungen im Finanzmarktaufsichtsrecht, ZFR 1/2006, 8;
Schramm, Das Finanzkonglomerategesetz. Ein aktuelles Problem des österreichischen und des EG-Bankrechts, ÖBA 2004, 937;
Schramm, Finanzmarktaufsicht verfassungsrechtlich abgesichert.- Oder: Wie man die Verfassung weiter demontiert, JBl 2003, 8.