Durch die nunmehr erfolgte Novelle wurde das System der Aufsichtsinstrumente jedoch dahin gehend geändert, dass offensichtlich nach der Intention der RV das behördliche (Sanktions-)Verfahren der FMA erst dann einsetzen soll, wenn bereits vorher Analysen, Gutachten und laufende Prüfungen durch die OeNB erfolgt sind. Es erweist sich somit für die Darstellung ein zeitlich abgestuftes „Phasen-Modell“ als zielführend, was folgende Einteilung erwägenswert macht:
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Dr.Alfred Schramm ist Universitätsassistent am IOER, WU Wien und Mitglied der Redaktion der ZFR. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Finanzmarktaufsichtsrecht und der Rechtsvergleichung.
Publikationen:
Kammel/Schramm, Grundriss des Devisenrechts (2006) (Walther Kastner-Preis 2007);
N. Raschauer/Schramm, Neue Enforcementregelungen im Finanzmarktaufsichtsrecht, ZFR 1/2006, 8;
Schramm, Das Finanzkonglomerategesetz. Ein aktuelles Problem des österreichischen und des EG-Bankrechts, ÖBA 2004, 937;
Schramm, Finanzmarktaufsicht verfassungsrechtlich abgesichert.- Oder: Wie man die Verfassung weiter demontiert, JBl 2003, 8.