Die Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-RL) war bis zum 9. 7. 2015 umzusetzen. Der vorliegende Beitrag stellt die unionsrechtlichen Grundlagen sowie die geplante Umsetzung dar und geht auf ausgewählte Aspekte näher ein.
Verfahren der alternativen Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution-Verfahren, ADR-Verfahren) erfreuen sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. In Fortsetzung rezenter Entwicklungen verabschiedete der Unionsgesetzgeber 2013 zwei Rechtsakte, die auf eine Ausweitung der alternativen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmern abzielen, nämlich die ADR-Richtlinie1 und die Online-Streitbeilegungsverordnung (Online Dispute Resolution-Verordnung, ODR-VO).2
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