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Die neue Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen

Harald Steinwendter

Mit der VO (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. 10. 2020 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der VO (EU) 2017/1129 und der RL (EU) 2019/19372 wird für den bisher mitgliedstaatlich regulierten Bereich des Crowdfundings ein grds vollharmonisierter europäischer Rechtsrahmen geschaffen. Dies soll der dynamischen Entwicklung des Sektors in den letzten Jahren und dem im Rahmen des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion3 deklarierten Ziel einer größeren Diversifizierung der Finanzierungskanäle für europäische Unternehmen Rechnung tragen. In der Fragmentierung der Rechtsgrundlagen war dabei von der Europäischen Kommission das größte Hindernis für die grenzüberschreitende Expansion bestehender Crowdfunding-Anbieter und die geringe Bereitschaft von Anlegern zu internationalen Investitionen erblickt worden.4 Die Schwarmfinanzierung-VO soll nun einem vollentwickelten europäischen Binnenmarkt für Schwarmfinanzierungsdienstleistungen den Weg bereiten. Inwiefern dies gelingen wird und welchen Raum bestehende nationalstaatlich geprägte Crowdfunding-Modelle daneben behaupten werden können, wird sich in den nächsten Jahren zeigen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2020/238

25.11.2020
Heft 11/2020
Autor/in
Harald Steinwendter

Mag. Harald Steinwendter ist Legist in der Sektion III für Wirtschaftspolitik, Finanzmärkte und Zölle im Bundesministerium für Finanzen und war unter anderem als Vorsitzender der zuständigen Ratsarbeitsgruppe während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft mit der Verhandlung der VO betraut.