und begleitende Änderungen im Bankprüfungsrecht
Mit BGBl 2006/141 wurde das BWG einer umfangreichen Änderung unterzogen; Hauptgegenstand war die Umsetzung der beiden EU-Richtlinien zu Basel II1). Infolge der Ereignisse bei zwei österreichischen Banken, die große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und Politik erregt haben, wurde die Regierungsvorlage2) durch den Finanzausschuss3) durch Bestimmungen ergänzt, die ua die Regeln für die Bankprüfer deutlich verschärft haben. Dieser Beitrag beschäftigt sich primär mit der Neufassung des § 63 Abs 3 BWG über die Berichtspflichten des Bankprüfers, geht aber im Anschluss auch auf einige sonstige Neuregelungen zur Bankprüfung ein.
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