Aktuelles / Unionsrecht

Die Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung

Bearbeiterin: Mag. Mona Philomena Ladler, Bakk.

Die Europäische Kommission hat am 27. 3. 2014 eine Überarbeitung der RL 2003/41/EG über die Tätigkeiten und Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) vorgeschlagen.1 EbAV bilden neben der staatlichen Pflichtversicherung und der privaten Pensionsvorsorge2 die dritte Säule der Pensionsversicherung in der EU. Ziel des RL-Vorschlages ist es, die noch zögerliche grenzüberschreitende Tätigkeit von EbAV zu fördern, die Stabilität des Finanzsystems zu sichern und die Information von Leistungsempfängern zu gewährleisten.3

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/89

28.05.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Mona Philomena Ladler

Priv.-Doz. Dr. Mona Philomena Ladler, Bakk., ist bei der Vereinigung der österreichischen Investmentgesellschaften (VÖIG) für die Fondsregulierung verantwortlich. Sie ist Autorin mehrerer Monographien sowie zahlreicher Kommentierungen und Aufsätze zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, sowie zur gesamten Breite des Finanzmarktrechts und hält laufend Vorträge für Wissenschaft und Praxis.