I. Bestellung der Vertreter für Bundesminister durch diese selbst anstatt durch den Bundespräsidenten
II. Subsidiäre Zuständigkeit des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Vizekanzler zur Vertreterbestellung
III. Gleichzeitige Verhinderung von Bundeskanzler und Vizekanzler
A. Ex-lege-Vertretung
B. Exkurs: Wer hat den Eintritt der Verhinderung zu beurteilen?
C. Ergebnis
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.