Abhandlungen

Die Neuregelung der Vertretung oberster Organe durch die B-VG-Novelle 2007 - Systemwechsel als Ergebnis einer Anlassfallgesetzgebung

Gerhard Muzak

I. Bestellung der Vertreter für Bundesminister durch diese selbst anstatt durch den Bundespräsidenten

II. Subsidiäre Zuständigkeit des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Vizekanzler zur Vertreterbestellung

III. Gleichzeitige Verhinderung von Bundeskanzler und Vizekanzler
A. Ex-lege-Vertretung
B. Exkurs: Wer hat den Eintritt der Verhinderung zu beurteilen?
C. Ergebnis

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Artikel-Nr.
ZfV 2007/2079

13.11.2007
Heft 5/2007
Autor/in
Gerhard Muzak
Dr. Gerhard Muzak ist außerordentlicher Universitätsprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien.