Trotz der großen Verbreitung der einvernehmlichen Scheidung gibt es nach wie vor "paktierte Scheidungen". Dieses Phänomen hat sich in der Praxis herausgebildet, weil scheidungswillige Ehegatten langwierige Gerichtsverfahren ablehnen und/oder eine einvernehmliche Scheidung nicht ihren Ansprüchen entspricht. Vorteile kann eine paktierte Scheidung bspw für die Erlangung der Witwenpension1 oder mit Blick auf kindbezogene Themen wie Obsorge-, Kontakt- und Unterhaltsrecht bieten.
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