Der Verantwortliche ist - als "Herr der Daten" - für die Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Pflichten verantwortlich. Durch die Datenschutz-Grundverordnung1 (DS-GVO), die am 25. 5. 2018 wirksam wird, wurden mehrere neue Pflichten für den Verantwortlichen geschaffen. Andere Verpflichtungen hingegen wurden, wenn man diese mit den Pflichten nach dem DSG 20002 vergleicht, nur erweitert bzw überarbeitet oder sind unverändert geblieben. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die allgemeinen neuen und "alten" Pflichten des Verantwortlichen.
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