Ein Überblick über den Meinungsstand
Die enge Verzahnung der erbrechtlichen Bestimmungen mit dem Abstammungsrecht rückte die postmortale Vaterschaftsänderung in den letzten Jahren in den Fokus von Lehre und Rsp. Oft wird die Abstammung eines unehelichen Kindes zu Lebzeiten nicht rechtlich bindend festgestellt, was im Todesfall des biologischen Vaters zu (teils) komplexen Rechtsfragen führt. Der Beitrag bietet einen Abriss über Probleme der postmortalen Vaterschaftsänderung aus abstammungsrechtlicher und aus erbrechtlicher Perspektive. Insb wird auf die geltenden Regelungen zur Verjährung erbrechtlicher Ansprüche (§ 1487a ABGB) eingegangen. Der OGH ließ jüngst die Verjährungsfrist nach § 1487a ABGB aF erst mit Rechtskraft der Entscheidung im Statusverfahren beginnen.1
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