Thema

Die Prozessverbindung im Zivilverfahren

Mag. Matthias Schimka

Auch wenn die derzeit von der ZPO zur Verfügung gestellten verfahrensrechtlichen Instrumente nicht ausreichen, um Massenverfahren angemessen zu bewältigen, und insofern Reformbedarf besteht, so bietet die Prozessverbindung gem § 187 ZPO dennoch eine Möglichkeit, eine einheitliche Beurteilung von Massenansprüchen zu erreichen (vgl dazu etwa Kodek in Gabriel/Pirker-Hörmann 318 f; Kodek, RZ 2005, 34 f). Der folgende Beitrag widmet sich daher der systematischen Darstellung dieser Bestimmung.

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Artikel-Nr.
Zak 2009/625

17.11.2009
Heft 20/2009
Autor/in
Matthias Schimka

RA Mag. Matthias Schimka ist Partner bei der WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG mit Beratungsschwerpunkt (strukturierte) Finanzierungen und Restrukturierungen. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zum Bank-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.