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Die qualifizierte Nachrangabrede als Teil der essentialia negotii des Nachrangdarlehens

Katharina Laszlo

Die aktuelle Entscheidung des OGH vom 24. 8. 2017 zu 4 Ob 110/17f wurde in der Crowdinvesting-Szene und Finanzmarktbranche mit Spannung erwartet, weil darin zu beantworten war, ob Nachrangdarlehen, insb aufgrund der darin enthaltenen qualifizierten Nachrangabrede, zulässige Finanzierungsinstrumente sind. Die aktuelle Entscheidung gibt Anlass, sich mit der alternativen Finanzierungsform des (qualifizierten) Nachrangdarlehens und dessen charakteristischen Wesenszügen zu befassen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/27

27.02.2018
Heft 2/2018
Autor/in
Katharina Laszlo

Mag. Katharina Laszlo ist Rechtsanwaltsanwärterin bei der Hofer & Zechner Rechtsanwalts GmbH.