Beiträge

Die Reorganisation der europäischen Finanzmarktaufsicht als Baustein zur Krisenbewältigung

Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Als Reaktion auf die Finanzkrise hat die Union im Bereich des Finanzmarktaufsichtsrechts ein neues Aufsichtsnetzwerk etabliert, das aus drei Regulierungsagenturen und einem Rat für Systemrisiken besteht. Da die Union der Auffassung ist, dass ein Verwaltungsnetzwerk - bestehend aus 27 isoliert nebeneinander agierenden nationalen Aufsichtsbehörden - nicht in der Lage ist, grenzüberschreitende Systemkrisen effektiv zu bewältigen, werden die Agenturen mit der Aufgabe betraut, das Aufsichtssystem zu effektuieren und durch die ihnen übertragenen Rechtsetzungskompetenzen für eine einheitliche Ausführung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten zu sorgen. Der Beitrag schildert in kritischer Analyse die Entstehung des neuen Aufsichtssystems, erörtert skizzenhaft die neue Aufsichtsstruktur und das Zusammenspiel mit den nationalen Regulatoren.

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Artikel-Nr.
ZFR 2011/124

22.09.2011
Heft 5/2011
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.