Als Reaktion auf die Finanzkrise hat die Union im Bereich des Finanzmarktaufsichtsrechts ein neues Aufsichtsnetzwerk etabliert, das aus drei Regulierungsagenturen und einem Rat für Systemrisiken besteht. Da die Union der Auffassung ist, dass ein Verwaltungsnetzwerk - bestehend aus 27 isoliert nebeneinander agierenden nationalen Aufsichtsbehörden - nicht in der Lage ist, grenzüberschreitende Systemkrisen effektiv zu bewältigen, werden die Agenturen mit der Aufgabe betraut, das Aufsichtssystem zu effektuieren und durch die ihnen übertragenen Rechtsetzungskompetenzen für eine einheitliche Ausführung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten zu sorgen. Der Beitrag schildert in kritischer Analyse die Entstehung des neuen Aufsichtssystems, erörtert skizzenhaft die neue Aufsichtsstruktur und das Zusammenspiel mit den nationalen Regulatoren.
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