Editorial

Die Ruhe vor dem Sturm

Bearbeiter: Philipp Fidler

Am 16. 7. 2019 trat die Restrukturierungs-RL in Kraft; seitdem läuft die zweijährige Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten. Das Herzstück der Richtlinie ist ein "präventiver Restrukturierungsrahmen", der die Grundlage für ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren schafft, das Unternehmen aus der Krise führen soll. In Ö nimmt man das Reformprojekt bislang mit stoischer Ruhe zur Kenntnis. Wissenschaftliches Interesse gibt es kaum, das Gesetzgebungsverfahren steht unter Verschluss des Justizministeriums und so wartet auch die Beratungspraxis vorerst ab. Anders als in vielen europäischen Ländern hat selbst die COVID-19-Pandemie die Reformdynamik nicht von Grund auf geändert. Allerdings kündigte Justizministerin Alma Zadić vor wenigen Tagen eine "Gesamtreform des Insolvenzrechts" an, mit der Unternehmen eine "zweite Chance" erhalten sollen; offensichtlich eine Anspielung auf die Restrukturierungs-RL (vgl ErwGr 1). Als Zeithorizont nannte sie "Anfang 2021". Das entspricht annähernd dem Fahrplan in Deutschland, wo das Reformprojekt aber schon konkreter ist. Die deutsche Regierung veröffentlichte im September den Referentenentwurf - das "Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen ("StaRUG"). Es soll am 1. 1. 2021 in Kraft treten. Literatur dazu erscheint im Wochentakt und würde bereits heute genügend Stoff für ein bewegtes Gelehrtenleben bieten.

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Artikel-Nr.
ZFR 2020/237

25.11.2020
Heft 11/2020