Mit der zu 7 Ob 70/14s ergangenen Entscheidung hat sich der OGH erstmals zur Serienschadenklausel in der Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte geäußert. Nach Ansicht des Autors ist das Ergebnis des OGH-Judikates richtig, jedoch nicht in der deckungsrechtlichen Einordnung des Sachverhaltes in das System der Serienschadenklausel der AVBV (= Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden). Der Beitrag zeigt dies auf und skizziert im Anschluss an den OGH weitere Überlegungen zur AGB-rechtlichen Einordnung der Serienschadenklausel sowie zur Wirksamkeit der Serienschadenklausel in der Pflichthaftpflichtversicherung.
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