Der vorliegende Beitrag widmet sich der (staatlichen) Verwaltung. Zunächst erfolgt eine Annäherung an den Verwaltungsbegriff aus rechtswissenschaftlicher Perspektive vor dem Hintergrund der besonderen Charakteristika der Verwaltung. Sodann wird der Rechtsbegriff der Verwaltung im Sinne der österreichischen Bundesverfassung abgegrenzt, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Erkenntnisse des VfGH zur Aufgabenwahrnehmung durch die COFAG und die BBU GmbH.*
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