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Die Umsetzung der MiFID II - Honoraranlageberatung auch in Österreich?

Mag. Natascha Brandstätter

Seit der Finanzmarktkrise bildet die Gestaltung eines geeigneten rechtlichen Rahmens für die Erbringung von Anlageberatungsdienstleistungen den Gegenstand einer intensiven Diskussion.1 Anlageberatung wird sowohl in Deutschland als auch in Österreich derzeit zu einem großen Teil in Form der provisionsgestützten Anlageberatung erbracht.2 Die Vergütung erfolgt bei der Provisionsanlageberatung idR derart, dass der Anlageberater nach erfolgreichem Geschäftsabschluss Zuwendungen von Anbietern oder Emittenten der vermittelten Finanzprodukte erhält.3 Daraus ergibt sich regelmäßig ein Eigeninteresse des Anlageberaters an der Empfehlung gewisser provisionsträchtiger Produkte, wodurch eine neutrale Empfehlung jener Produkte, die dem Kundeninteresse bestmöglich entsprechen, gefährdet ist. Dieser Interessenkonflikt ist dem Kunden in vielen Fällen - trotz bestehender gesetzlicher Verpflichtungen zur Offenlegung von Zuwendungen - nicht bewusst.4

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/134

17.06.2015
Heft 6/2015
Autor/in
Natascha Brandstätter

Dr. Natascha Brandstätter ist Universitätsassistentin (Postdoc) am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bürgerlichen Recht, insbesondere im Schadenersatz-, Bereicherungs-, Vertrags- und Erbrecht sowie im Bank und Kapitalmarktrecht.