Praxisfragen nach 2 Jahren neues Prospektrecht in Österreich
Mit Wirkung vom 10. August 2005 wurde die Prospektrichtlinie2) in nationales Recht umgesetzt. Damit wurde das bisher in Österreich bestehende Prospektrecht für den nunmehr EWR-weit harmonisierten Bereich der Wertpapieremissionen grundlegend neu gestaltet. So wurden (weitgehend) einheitliche Regelungen für Prospekte für öffentliche Angebote von Wertpapieren und für Prospekte zur Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einen geregelten Markt geschaffen, die Möglichkeiten der Verwendung eines von einem Mitgliedstaat gebilligten Prospekts im EWR deutlich ausgeweitet, die Ausnahmen teilweise neu gefasst und die bisherigen Begriffsbestimmungen durch eine ganze Reihe neuer Terminologie ersetzt. Zudem wurde die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde für die Vollziehung der meisten Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes (KMG) normiert. Das Prospektregime für die Emission von Veranlagungen wurde dagegen weitgehend unverändert gelassen.
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