Beiträge

Die Umsetzung der Prospektrichtlinie in nationales Recht

Mag. Volker Enzi

Praxisfragen nach 2 Jahren neues Prospektrecht in Österreich

Mit Wirkung vom 10. August 2005 wurde die Prospektrichtlinie2) in nationales Recht umgesetzt. Damit wurde das bisher in Österreich bestehende Prospektrecht für den nunmehr EWR-weit harmonisierten Bereich der Wertpapieremissionen grundlegend neu gestaltet. So wurden (weitgehend) einheitliche Regelungen für Prospekte für öffentliche Angebote von Wertpapieren und für Prospekte zur Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einen geregelten Markt geschaffen, die Möglichkeiten der Verwendung eines von einem Mitgliedstaat gebilligten Prospekts im EWR deutlich ausgeweitet, die Ausnahmen teilweise neu gefasst und die bisherigen Begriffsbestimmungen durch eine ganze Reihe neuer Terminologie ersetzt. Zudem wurde die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde für die Vollziehung der meisten Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes (KMG) normiert. Das Prospektregime für die Emission von Veranlagungen wurde dagegen weitgehend unverändert gelassen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2007/56

21.09.2007
Heft 3/2007
Autor/in
Volker Enzi

Mag. Volker Enzi war bis zum 31. 5. 2007 juristischer Mitarbeiter in der Finanzmarktaufsicht, Bereich Wertpapieraufsicht, Abteilung Markt- und Börseaufsicht. Dabei war er seit Übernahme der Prospektaufsichtagenden durch die FMA auch für Rechtsauslegungen des KMG sowie für die Führung von Prospektbilligungsverfahren zuständig.