Die Folgen des DeregulierungsG 2017 für GmbH-Gründungen im Überblick
Ziel der am 13. 12. 2016 im Nationalrat eingelangten Regierungsvorlage zum DeregulierungsG 2017 ist es ua, die Gründung von "Standard GmbHs"1 (alternativ zur weiterhin möglichen regulären Gründung) rein elektronisch ohne Beiziehung eines Notars zu ermöglichen. Der die vereinfachte Gründung normierende § 9a GmbHG tritt voraussichtlich mit 1. 7. 2017 in Kraft und kann auf Gesellschaften angewendet werden, die nach dem 30. 6. 2017 zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldet werden.
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