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Die verhältnismäßige Verringerung der Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung von Hypothekar- und Immobilienkrediten

Florian Heindler

Mit der Änderung durch BGBl I 2021/1 ist der Ausdruck "laufzeitabhängig" in § 20 Abs 1 Satz 3 HIKrG entfallen. Der Gesetzestext wurde damit dem Text der WIKr-RL noch weiter angenähert. Dieser Beitrag plädiert dafür, die Präzisierungen der erstattungsfähigen Kosten, wie sie der EuGH zur WIKr-RL formuliert hat, auch für die Auslegung des § 20 Abs 1 Satz 3 HIKrG heranzuziehen.1

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Artikel-Nr.
ZFR 2025/89

29.05.2025
Heft 5/2025
Autor/in
Florian Heindler

Dr. Florian Heindler ist Assoziierter Professor für Zivilrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Sigmund Freud Privatuniversität Wien. Er publiziert regelmäßig zu Fragen des Zivilrechts, Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts und Banken- und Kapitalmarktrechts.