Thema

Die Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen

Mag. Ursula Scheuer

Der Rat „Justiz und Inneres“ der Europäischen Union hat am 13. Juni 2007 in Luxemburg die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen in erster Lesung angenommen1). Ziel der Verordnung ist es, Streitigkeiten in grenzüberschreitenden Fällen über Streitbeträge bis zu 2.000 € zu vereinfachen, zu beschleunigen und die Kosten dafür zu reduzieren. Ein gesondertes Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung der in anderen Mitgliedstaaten ergangenen Urteile ist nicht erforderlich.

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Artikel-Nr.
Zak 2007/402

10.07.2007
Heft 12/2007
Autor/in
Ursula Scheuer

Mag. Ursula Scheuer ist Referentin der Abteilungen für Zivilverfahrensrecht sowie für Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht im Bundesministerium für Justiz. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des europäischen und internationalen Zivilprozessrechts. Sie hat gemeinsam mit Mag. Petra Peer die Verhandlungen zur Revision der Zustellungs- und Beweisaufnahme-Verordnung geführt und während der österreichischen Ratspräsidentschaft die Vorsitzführung in der Ratsarbeitsgruppe innegehabt. Zudem zählten die Verhandlungen über die „Verbandsklagen-Richtlinie“ und während der österreichischen Ratspräsidentschaft die Vorsitzführung zu ihrem Aufgabenbereich.

Publikationen (Auszug):
§§ 63 bis 73 ZPO in Deixler-Hübner/Fucik/Mayrhofer (Hrsg), Gewaltschutz und familiäre Krisen, Wien (2018); §§ 29, 41 und 43 JN in Fasching/Konecny, Zivilprozessgesetze, Band I, 3. Auflage, Wien (2013); Neuerungen in der Verbraucherschlichtung durch das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG), BGBl I 2015/105, ZVR 2016/64.