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Die Versicherungsfalldefinition nach dem Anspruchserhebungsprinzip in der Haftpflichtversicherung

Martin Ramharter

Die aktuelle Entscheidung des OGH vom 17. 5. 2017 zu 7 Ob 204/16z zu einer auf dem Anspruchserhebungsprinzip beruhenden Berufshaftpflichtversicherung eines gewerblichen Vermögensberaters gibt Anlass zu einigen grundsätzlichen Bemerkungen zum Begriff des Versicherungsfalls und zur zeitlichen Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung.1

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Artikel-Nr.
ZFR 2017/207

22.09.2017
Heft 9/2017
Autor/in
Martin Ramharter

MMag. Dr. Martin Ramharter ist Legist im Bundesministerium für Finanzen (Abt III/6: Versicherungsrecht, Abschlussprüferaufsichtsrecht, Wirtschaftliche Eigentümer Registerbehörde und Bundeshaftungen), Mitherausgeber der Zeitschrift für Versicherungsrecht (ZVers) und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der ZFR.

Aktuelle Publikationen:
D&O-Versicherung (2018); Elektronische Kommunikation und Internetvertrieb nach dem VersVertrRÄG 2018, VbR 2018, 168; Das neue Vertriebsrecht für Versicherungsunternehmen – Überblick und ausgewählte Fragen, insbesondere zum arbeitsteiligen Vertrieb, ZVers-Spezial 2018 (in Druck); Verbraucherschutz nach MiFID II, IDD und PRIIP, in Leupold (Hrsg), Forum Verbraucherrecht 2018 (in Druck).