Ich bin eingeladen worden, über die Möglichkeiten des Verwaltungsbeamten zur Wahrung der Billigkeit und Bürgernähe im Rahmen des Legalitätsprinzips zu sprechen.
Daß "billig" in diesem Zusammenhang nicht "preiswert" - auf die Verwaltung gemünzt: sparsam - meint, versteht sich wohl von selbst, wenngleich es in Zeiten von Sparpaketen, die vor allem die Verwaltung betreffen, vielleicht doch nicht mehr ganz selbstverständlich ist. Eine Rückfrage hat dies aber klargestellt: Der Begriff der "Billigkeit" soll zum Ausdruck bringen, daß es um die Spannung zwischen der Rechtmäßigkeit im Sinne einer strikten Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und einer jenseits des positiven Rechts liegenden Art von Gerechtigkeit geht1). Dieses uralte Problem, über das schon die alten Griechen philosophierten2)und das die römischen Juristen auf die bekannte Formelsummum ius - summa iniuria brachten, hat in der jüngsten Zeit aus der Sicht der Verwaltung eine neue Facette erhalten, die der Begriff der Bürgernähe anspricht.
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