Abhandlungen

Die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit nach der Regierungsvorlage zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

Gerhard Muzak

Nach jahrelanger Diskussion über die Einführung erstinstanzlicher Verwaltungsgerichte liegt nunmehr eine entsprechende Regierungsvorlage vor. Geplant ist ein 9+2-System mit 9 Landesverwaltungsgerichten sowie 2 Bundesverwaltungsgerichten. Der vorliegende Beitrag behandelt vor allem jene Punkte, in denen es zu Abweichungen von den - viel diskutierten - Vorentwürfen gekommen ist. Zentral sind dabei die Fragen der Entscheidungsbefugnis, der Beschränkung des Zugangs zum VwGH sowie des Verhältnisses zur Gewaltentrennung.

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Artikel-Nr.
ZfV 2012/2

09.03.2012
Heft 1/2012
Autor/in
Gerhard Muzak
Dr. Gerhard Muzak ist außerordentlicher Universitätsprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien.