Zwei rezente Ereignisse bilden den Anlass für diesen Beitrag1 über das auf die dinglichen Wirkungen der Zession anwendbare Recht. Das sind die E des EuGH in der Rs BGL BNP Paribas, C-548/18,2 und die Neuerungen bei der geplanten VO über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht.3
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