Bereits in der Antike haben sich kluge Köpfe mit dem Problem der gerechten Verteilung beschäftigt. Aristoteles entwickelt im 5. Buch seiner Nikomachischen Ethik das Begriffspaar der distributiven und der kommutativen Verteilung: Während die kommutative oder Austauschgerechtigkeit von der Beziehung von Bürgern untereinander handelt, hat die distributive oder ausgleichende Gerechtigkeit die Zuweisung von Gütern gleichsam "von oben herab" im Blickfeld. Solche "Güter" können - neben Vermögen, Ehre und Anerkennung - auch Lasten sein. Der Jurist wird ebenso wie der Ökonom in erster Linie an staatliche Steuern und Abgaben denken. Und in der Tat spielen beide aristotelischen Formen der Gerechtigkeit unmittelbar in das staatliche Rechtssystem hinein.
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