Anmerkung zu EuGH 8. 6. 2023, C-570/21, YYY SA
Die Einordnung einer Person als Verbraucher oder Unternehmer ist va dann mit Unsicherheiten behaftet, wenn diese den Vertrag sowohl für private als auch für unternehmerische Zwecke abschließt (sog Dual-use-Geschäft). Die Beurteilung der Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft bei Dual-use-Verträgen wird auch dadurch erschwert, dass die Grenzlinien selbst innerhalb des Unionsrechts unterschiedlich gezogen werden. Der EuGH1 hat die Divergenz zwischen prozessualem bzw
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