Kritische Anmerkungen zu EuGH C-352/20, HOLD 1
Der EuGH bezieht Dividenden aus einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft/dem AIFM in die Vergütungspolitik ein. Wie genauere Überlegungen zeigen, ist die Entscheidung restriktiv zu betrachten.
Der EuGH hatte sich in einem ungarischen Vorabentscheidungsersuchen mit der Frage auseinanderzusetzen, ob und unter welchen Voraussetzungen Dividenden aus Mitarbeiteraktien in die Vergütungspolitik von Verwaltungsgesellschaften/AIFM einzubeziehen sind. Der EuGH hat dies unter folgenden Voraussetzungen bejaht:
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