Die Innehabung einer Internet-Domain allein genügt per se zunächst nicht, um zB gegen jemanden vorzugehen, der ein der Domain ähnliches Zeichen als Marke angemeldet hat. Insoweit bleibt es dabei, dass die bloße Registrierung einer Domain noch kein Recht mit Schutzwirkung gegenüber Dritten begründet. Domaininhaber sind daher bestrebt, ihren Netzadressen durch gleichlautende Markeneintragungen Schutz zu verschaffen. Die Praxis kennt die sog "Domainmarken", dh also Marken, die nach einer Domain benannt sind. Der vorliegende Beitrag erörtert die rechtlichen Voraussetzungen einer erfolgreichen Markeneintragung.
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