Thema

Dopingsperre und vereinsrechtliche Schlichtung

Dr. Christian Rauscher

Dopingverstöße eines vereinszugehörigen Sportlers (hier Radprofi) sind - sofern nicht zusätzlich strafrechtliche Tatbestände verwirklicht werden - zivilrechtlich zu beurteilende Sachverhalte. In den Vereinsstatuten vorgesehene Sanktionen gegen Dopingverstöße sind privatrechtliche Maßnahmen des Vereins gegen sein Mitglied. Mit dem am 1. 7. 2008 in Kraft getretenen Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 (ADBG) wurde die Kompetenz für die Sanktionierung von Dopingvergehen den Bundessportfachverbänden vollständig entzogen und einer unabhängigen Doping-Kontrolleinrichtung zugewiesen. Der gem § 17 Abs 6 ADBG (Anm: nunmehr Abs 4) den Parteien des Verfahrens eröffnete Zivilrechtsweg steht nicht nur gegen die Entscheidung selbst (hier: Wettkampfverbot wegen Dopingverdachts) offen, sondern auch für auf die Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung gestützte Schadenersatzansprüche des Sportlers (hier: Entgang von Sponsorgeldern wegen des Wettkampfverbots).

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Artikel-Nr.
Zak 2015/455

15.07.2015
Heft 13/2015
Autor/in
Christian Rauscher

Dr. Christian Rauscher ist stellvertretender Leiter der Abteilung für internationales Privatrecht und internationales Zivilverfahrensrecht des Bundesministeriums für Justiz.

Publikationen (Auswahl):

Grenzüberschreitende Forderungsexekution in Europa – Welche Spielregeln stellt die EuGVVO für Gläubiger, Verpflichtete und Gerichte auf? AnwBl 2006, 628; Erleichterungen für GmbHs und AGs: die elektronische Bilanzermittlung an das Firmenbuch, RZ 2001, 142; Vereine – Ihr Ratgeber für Vereinsangelegenheiten (2007; 3. bearb Aufl; gemeinsam mit Helmut Scherhak/Johann Hinterleitner); Der Ausbau des EDV-Einsatzes im Firmenbuch, insbesondere durch elektronische Übermittlung uns Veröffentlichung von Jahresabschlüssen, in FS Dittrich (2000).