Die FMA hat am 3. 4. 2017 drei Novellen zu den Verordnungen über die jeweiligen Anlagen zum Prüfungsbericht (AzP) für Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und Kreditinstitute verlautbart. Dies betrifft:
BGBl II 2017/93: Verordnung der FMA, mit der die Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht für Zahlungsinstitute (ZAPV) geändert wird (beruhend auf § 25 Abs 3 des Zahlungsdienstegesetzes - ZaDiG);Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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