Aufgrund des Urteils des EuGH in der Rs Schrems (C-362/14) wurde die Datenschutzangemessenheits-V - DSAV geändert (DSAV-Novelle 2015). Durch die Novelle BGBl II 2015/132 wurde § 1 Abs 2 Z 1 gestrichen und wurden die bisherigen Z 2 und 3 als neue Ziffern "1." und "2." kundgemacht.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.