Den meisten Kunden eines Versicherers dürfte die Situation schon untergekommen sein: Der Versicherer verlangt vom Kunden, dieser möge seine Versicherungsprämie per Lastschriftverfahren von seinem Konto bezahlen. Diese Zahlungsart ist für den Versicherer administrativ weniger aufwendig und damit kostengünstiger als die Bearbeitung von Zahlscheinen. Will der Kunde weiterhin mittels Zahlschein bezahlen, verlangt der Versicherer eine Zahlscheingebühr (in geringer Höhe, idR 1 €). Es stellt sich (spätestens) seit der Umsetzung der Zahlungsdienste-Richtlinie1 im ZaDiG2 die Frage, ob der Versicherer diese Zahlscheingebühr überhaupt verlangen darf. Der Gesetzgeber wollte mit dem VersRÄG 20133 diese Zahlscheingebühren offenbar verbieten. Es wird aber im Folgenden zu zeigen sein, dass es jedenfalls vorläufig unsicher ist, ob dieses Vorhaben auch gelungen ist.
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