Literaturübersicht / Schuldrecht

Dullinger, Abbestellungsrecht des Käufers? - Anmerkung zu OGH 6 Ob 24/20b, JBl 2021, 338.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In 6 Ob 24/20b = Zak 2020/666, 378 wertete der OGH die Verpflichtung eines Verbraucher-Käufers zur Zahlung eines Reugeldes als gröbliche Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 ABGB, wenn das Reugeld jenen Betrag überschreitet, der sich bei Reduktion des Kaufpreises um die Ersparnisse ergibt, die der Verkäufer aufgrund des Unterbleibens der Erfüllung hat. Begründet wurde dies in Anschluss an Aichberger-Beig (Stornogebührenvereinbarungen in Kaufverträgen, VbR 2020/5, 14; dazu Zak 2020/101, 60) damit, dass das werkvertragliche Abbestellungsrecht und die Anrechnungsregel des § 1168 ABGB analog auf Kaufverträge angewendet werden können. Die Autorin lehnt diese von der hA und der bisherigen Rsp abweichende Auffassung ab.

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Artikel-Nr.
Zak 2021/355

30.06.2021
Heft 10/2021