Vor Kurzem ist die von der Kommission angenommene "delegierte VO" (EU) 231/2013 im ABl der EU kundgemacht worden (ABl 2013 L 83/1). Sie ergänzt die RL 2011/61/EU, Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-RL) im Hinblick auf Ausnahmen, Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Verwahrstellen, regelt Aspekte der Hebelfinanzierung der Transparenz sowie der staatlichen Aufsicht.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.