Aktuelles / Finanzmarktrecht

DurchführungsV zu AltFG im BGBl

Bearbeiter: PD Dr. Nicolas Raschauer

Vor Kurzem wurde die Verordnung des BMWFW über die von Emittenten nach dem Alternativfinanzierungsgesetz zur Verfügung zu stellenden Informationen (Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung - AltF-InfoV) im BGBl II 2015/242, ausgegeben am 31. 8. 2015, kundgemacht.

Die AltF-InfoV dient dazu, ein in der Praxis verbindliches Muster für ein Informationsblatt zur Verfügung zu stellen, das Emittenten Anlegern gem § 4 Abs 1 AltFG beim Angebot von alternativen Finanzinstrumenten mit einem EU-weiten Gesamtgegenwert von 100.000 € bis 1,5 Mio € zur Verfügung stellen müssen (bei Genossenschaftsanteilen: ab 750.000 €).

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/261

14.10.2015
Heft 10/2015
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.