Abhandlungen

Durchführungsverbot und rückwirkende BeihilfengenehmigungEine Kritik der österreichischen Rechtsprechung zu rechtswidrig durchgeführten, mit dem Gemeinsamen Markt vereinbaren Beihilfen

Thomas Jaeger

Deskriptoren:

Beihilfen, Durchführungsverbot; Beihilfen, neue; Beihilfenanmeldepflicht, Verletzung der; Beihilfengenehmigung der Kommission, zivilrechtliche Folgen der; Beihilfengewährung, rechtswidrige; Rechte nicht begünstigter Mitbewerber; Beihilfenkontrolle der Kommission; Beihilfenkontrolle in Verfahren vor nationalen Gerichten; Energieabgabenvergütung.

Rechtsquellen:

Art 87 Abs 1, 88 Abs 3 EGV; Art 1 lit d, e, f, h, 7 Abs 3, 13 Abs 2, 14 Abs 1, 20 VO 659/1999/EG;§ 2 Abs 1 EAVG 1996;§§ 1, 14 bis 17 UWG; § 1 AHG.

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Artikel-Nr.
ZfV 2003/1407

05.01.2004
Heft 6/2003
Autor/in
Thomas Jaeger

Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Jaeger, LL.M. lehrt Europarecht an der  Universität Wien.