Aktuelles

Durchführungsverordnung der Kommission zur Meldung des Zinsrisikos

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Basierend auf Art 430 Abs 7 UAbs 5 CRR1 hat die Kom am 15. 3. 2024 durch die DVO 2024/855 die in der DVO (EU) 2021/451 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Vorschriften für die aufsichtliche Meldung des Zinsrisikos im Anlagebuch abgeändert. Die entsprechende Änderungsverordnung wurde am 24. 4. 2024 im ABl kundgemacht.2

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Artikel-Nr.
ZFR 2024/110

31.05.2024
Heft 5/2024