Die Durchführungs-VO 809/2004/EG1) zur Prospektrichtlinie wurde mit der VO 211/2007/EG2) novelliert. Dies bedeutet erstmals eine Änderung einer im Wege des Lamfalussy-Verfahrens erlassenen Durchführungsmaßnahme.
Die FMA hat ein Rundschreiben vom 29. 3. 2007 zu einzelnen rechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Umsetzung der Prospektrichtlinie in KMG und BörseG veröffentlicht3). Es behandelt ausgewählte Rechtsfragen, wie zB solche über das öffentliche Angebot.
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