Vor Kurzem wurde
die Verordnung des BMF zur Durchführung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes (Kapitalabfluss-Durchführungsverordnung - KapAbfl-DV) BGBl II 2016/91 unddie Verordnung des BMF zur Durchführung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (Kontenregister-Durchführungsverordnung - KontReg-DV) BGBl II 2016/92 kundgemacht.Die Verordnungen dienen der Durchführung der genannten Gesetze und sollen sicherstellen, dass den Abgabenbehörden in Abgabenverfahren rasch die erforderlichen Informationen (zB betreffend Kontoabflüsse) zugänglich gemacht werden. Das KontRegG und das Kapitalabfluss-MeldeG enthalten jeweils eine Verordnungsermächtigung für den BMF, das Verfahren der Übermittlung bzw der Auskunftserteilung im Wege von FinanzOnline in organisatorischer und technischer Hinsicht zu regeln.
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