Am 27. 11. 2023 hat die EBA ihre aus dem Jahr 2021 stammenden Leitlinien "über die Merkmale eines risikobasierten Aufsichtsansatzes bei der Bekämpfung von Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und zu den Maßnahmen, die im Rahmen einer risikosensiblen Aufsicht gem Art 48 Abs 10 der RL (EU) 2015/849 (zur Änderung der Gemeinsamen Leitlinien ESAs/2016/72) zu ergreifen sind", - auch "Leitlinien zur risikobasierten Aufsicht" genannt1 - geändert.2 Die FMA hat zu diesem Regelwerk jüngst die Erklärung "intends to comply from 30. 12. 2024" abgegeben.
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