Nachdem die EBA am 28. 3. 2018 "Empfehlungen zur Auslagerung an Cloud-Anbieter"1 veröffentlicht hatte, hat nunmehr die FMA Mitte Mai 2018 eine positive Compliance-Erklärung in Bezug auf dieses Papier an die EBA übermittelt. Die Empfehlungen
enthalten nähere Angaben zu den Bedingungen für die Auslagerung von Dienstleistungen an Cloud-Anbieter durch CRR-Institute (Rz 1) und orientieren sich dabei weitgehend an den Leitlinien des Comittee of European Banking Supervisors (CEBS) zur Auslagerung vom 14. 12. 2006.
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