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"EBA Guidelines on remuneration policies and practices related to the sale and provision of retail banking products and services"

Dr. Franz Pampel / Dr. Susanne Riesenfelder

Abschluss der Konsultationsphase zum Konsultationspapier von Dezember 20151

In ihren Vergütungsregelungen können Finanzinstitutionen wesentliche Anreize schaffen, um für qualifizierte Mitarbeiter attraktiv zu sein, diese zu motivieren und an das Unternehmen zu binden. Allerdings hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) negativ ausgestaltete Anreize in bankinternen Vergütungsregelungen auch als Grund für Fehlverhalten des Vertriebspersonals beim Vertrieb von Bankprodukten identifiziert. Aufgrund derartiger falscher Anreize seien demnach ungeeignete, unangemessene oder zu teure Produkte an Konsumenten vertrieben worden. Die daraus resultierenden Nachteile für Kunden stünden laut EBA in direktem Zusammenhang mit dem prudentiellen Risiko der betroffenen Finanzinstitutionen.2 In einer EBA-Arbeitsgruppe sollten daher Leitlinien gem Art 16 EBA-VO als Reaktion auf diese Entwicklung erarbeitet werden. Das Konsultationspapier mit dem Entwurf dieser Leitlinien wurde als "EBA/CP/2015/29" am 22. 12. 2015 von der EBA veröffentlicht.3 Im Anschluss an die Publikation begann die dreimonatige Konsultationsphase, die somit am 22. 3. 2016 endete. Nach Ende der Konsultationsphase wertet die EBA die Rückmeldungen aus, mit der Finalisierung der Leitlinien wird im Sommer 2016 gerechnet.4 Nach Stand des Konsultationspapiers sollen die Leitlinien - zeitgleich mit den Leitlinien zu "Product Oversight and Governance Arrangements"5 - am 3. 1. 2017 in Kraft treten.6

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/133

28.07.2016
Heft 7/2016
Autor/in
Franz Pampel

Der Autor:

Dr. Franz Robert Pampel ist Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht im Bereich Integrierte Aufsicht (Wohlverhaltensregeln und Compliance). Davor Gerichtsjahr in Wien, Berufsanwärter in einer internationalen Wirtschaftstreuhandkanzlei, Assistent am Institut für Finanzrecht der Universität Wien und Rechtsanwaltsanwärter in einer renommierten Wirtschaftskanzlei.


Susanne Riesenfelder

Dr. Susanne Riesenfelder, akademische Europarechtsexpertin, ist Spezialistin in der FMA für "Prudenzielle Bankenaufsicht im integrierten Aufsichtskontext" und seit 1996 im Bankbereich juristisch tätig. Zunächst Tätigkeiten in der WKÖ, bei einem Rechtsanwalt und bei einem Wiener Notariat. Sodann von 1996 bis 2011 im ÖGV (Österreichischer Genossenschaftsverband) als Mitarbeiterin im Vorstandsbereich Anwaltschaft tätig. Vertretung in EBA-Arbeitsgruppen, zahlreiche Vortragstätigkeit, auch im universitären Bereich. Diverse Publikationen in Fachbüchern und Fachzeitschriften zu Finanzmarktthemen. Ausbildung: Studium und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften mit Auszeichnung in Wien, Gerichtsjahr, Lehrgang Europarecht an der Donau Universität Krems mit Auszeichnung. Trainerausbildung.