Abschluss der Konsultationsphase zum Konsultationspapier von Dezember 20151
In ihren Vergütungsregelungen können Finanzinstitutionen wesentliche Anreize schaffen, um für qualifizierte Mitarbeiter attraktiv zu sein, diese zu motivieren und an das Unternehmen zu binden. Allerdings hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) negativ ausgestaltete Anreize in bankinternen Vergütungsregelungen auch als Grund für Fehlverhalten des Vertriebspersonals beim Vertrieb von Bankprodukten identifiziert. Aufgrund derartiger falscher Anreize seien demnach ungeeignete, unangemessene oder zu teure Produkte an Konsumenten vertrieben worden. Die daraus resultierenden Nachteile für Kunden stünden laut EBA in direktem Zusammenhang mit dem prudentiellen Risiko der betroffenen Finanzinstitutionen.2 In einer EBA-Arbeitsgruppe sollten daher Leitlinien gem Art 16 EBA-VO als Reaktion auf diese Entwicklung erarbeitet werden. Das Konsultationspapier mit dem Entwurf dieser Leitlinien wurde als "EBA/CP/2015/29" am 22. 12. 2015 von der EBA veröffentlicht.3 Im Anschluss an die Publikation begann die dreimonatige Konsultationsphase, die somit am 22. 3. 2016 endete. Nach Ende der Konsultationsphase wertet die EBA die Rückmeldungen aus, mit der Finalisierung der Leitlinien wird im Sommer 2016 gerechnet.4 Nach Stand des Konsultationspapiers sollen die Leitlinien - zeitgleich mit den Leitlinien zu "Product Oversight and Governance Arrangements"5 - am 3. 1. 2017 in Kraft treten.6
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