Infolge des Inkrafttretens der VO (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act, DORA) erwies sich ein erheblicher Teil der Leitlinien der EBA für das Management von IKT- und Sicherheitsrisiken1 als redundant. Die EBA reagierte hierauf durch eine entsprechende Anpassung der Leitlinien,2 die nunmehr die Maßnahmen für das Management von Risiken gem DORA und die damit verbundenen technischen Regulierungsstandards ergänzen, die die Zahlungsdienstleister gem Art 95 Abs 1 PSD2 ergreifen müssen, um die operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken in Bezug auf die von ihnen erbrachten Zahlungsdienste zu beherrschen. Das Mandat für die Leitlinien beruht weiterhin auf Art 95 Abs 3 PSD2 (vgl EBA/GL/2025/02 Rz 8).
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