Die FMA hat Ende Februar 2019 eine positive Compliance-Erklärung gem Art 16 Abs 3 EBA-VO zu den Leitlinien der EBA "zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs" vom 19. 7. 20181 abgegeben. Die Leitlinien konkretisieren
die von Instituten zu implementierenden Systeme zur Ermittlung, Bewertung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs gem Art 84 CRD IV ("Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch [IRRBB]"),Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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