Mitte Juni 2019 hat die FMA eine positive Compliance-Erklärung zu den bereits im Dezember 2018 finalisierten Leitlinien der EBA über die Offenlegung von notleidenden und gestundeten Risikopositionen1 abgegeben. Die aus eigener Initiative der EBA entstandenen Leitlinien legen den Inhalt und die einheitlichen Offenlegungsformate für Kreditinstitute bezüglich Offenlegungen gem Teil 8 CRR (Art 431 ff) iZm notleidenden Risikopositionen (NPEs), gestundeten Risikopositionen (FBEs) und Rettungserwerben fest und sollen die Umsetzung des Aktionsplans 2017 des Rates zur Bekämpfung notleidender Kredite in der EU weiter vorantreiben.
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