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EBA-Leitlinien über die Überschreitung von Großkreditobergrenzen sowie den Zeitraum und die Maßnahmen zur Wiederherstellung deren Einhaltung

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Zu den Anfang November 2021 in den EU-Amtssprachen veröffentlichten Leitlinien "zur Festlegung der Kriterien für die Beurteilung der Ausnahmefälle, in denen Institute die Großkreditobergrenzen gem Art 395 Abs 1 CRR überschreiten, und des Zeitraums und der Maßnahmen zur Wiederherstellung deren Einhaltung gem Art 396 Abs 3 CRR"1 hat sich die FMA Ende 2021 "fully compliant" erklärt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2022/29

28.01.2022
Heft 1/2022