Ende Mai 2020 hat die FMA eine positive Compliance-Erklärung zu den Leitlinien der EBA vom 9. 12. 2019 "für harmonisierte Definitionen und Vorlagen für Finanzierungspläne von Kreditinstituten gemäß der Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken vom 20. 12 2012 (ESRB/2012/2)" abgegeben.1 Die Leitlinien ersetzen die vormaligen EBA-Guidelines EBA/GL/2014/04, mit denen erstmals europaweit harmonisierte Meldungen zu Finanzierungsplänen eingeführt worden waren. Die Umsetzung dieser Leitlinien findet sich derzeit in der Anlage G1 der VERA-V BGBl II 2017/100, die nunmehr aufgrund der Änderung der Bezug habenden Leitlinien novelliert werden muss. Eine entsprechende Änderung der VERA-V ist dementsprechend be-
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