Die EBA hat am 2. 4. 2020 in Reaktion auf die weltweite COVID-19-Krise und die daraus resultierenden globalen wirtschaftlichen Verwerfungen einen finalen Bericht über Leitlinien zu "gesetzlichen und nicht-gesetzlichen Moratorien in Bezug auf Kredittilgungen, die im Lichte der COVID-19-Krise angewendet werden" veröffentlicht.1 Bestandteil dieses Berichts sind Leitlinien, die in der gebotenen Eile nach Ausbruch der Pandemie erstellt wurden und die der Finanzindustrie einige Erleichterungen im Zusammenhang mit der eigenmittelrechtlichen Einstufung von Risikopositionen bieten: Bei Einhaltung der in den Leitlinien enthaltenen Parameter können Institute die Einstufung von Obligos in die Ausfalls- oder Stundungskategorie ("default" nach Art 178 CRR bzw "forbearance" gem Art 47b CRR) vermeiden, was wiederum positive Auswirkungen auf deren RWAs und damit einhergehend auf die Kapitalquoten der Banken hat.
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