Am 23. 2. 2018 hat die EBA neue Leitlinien "zu verbundenen Kunden gem Art 4 Abs 1 Nr 39" CRR in den Übersetzungen aller EU-Sprachen publiziert.1 Die FMA hat sodann Mitte April 2018 eine positive Compliance-Erklärung gem Art 16 Abs 3 EBA-VO erstattet, sodass die Kreditwirtschaft den Leitlinien ab 1. 1. 2019 nachzukommen hat.
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